themanagement.de

Home

Suche

Publikationen

Engl. Portal

Life-Links

Newsletter

 Über RMP

Über themanagement

Sitemap


Risikomanagement und Rating – die neuen Herausforderungen für den Mittelstand

 

Die deutlich steigende Zahl an Insolvenzen haben den Gesetzgeber dazu veranlasst, ein Gesetz zur Risikovorsorge zu erlassen. Diese wird vor dem Hintergrund der Veränderungen wirtschaftlicher, technischer und rechtlicher Faktoren immer wichtiger. Frühzeitig erkannte und bewältigte Risiken sichern die Existenz und die erfolgreiche Weiterentwicklung von Unternehmen.

 

Gerade der Mittelstand ist von dieser Problematik betroffen. Durch die Diskussionen um Basel II kommt ebenfalls das Thema Rating ins Spiel. Die Banken werden in Zukunft die Kreditvergabe von solch einem Rating abhängig machen.

 

Je besser das Rating, umso günstiger werden die Kredite. Umgekehrt: schafft ein Unternehmen nicht, durch ein funktionierendes Risikomanagement Chancen und Risiken zu kontrollieren, wird das Rating sich verschlechtern. Dies kann gerade für Mittelständler bedeuten, dass sie in eine finanziell schwierigere Situation geraten, in der sie keine oder nur noch sehr teure Kredite von ihrer Bank erhalten.

 

KonTraG: Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich

 

Das im April 1998 verabschiedete Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) schaffte die rechtliche Grundlage für eine bessere und intensivere Zusammenarbeit von Geschäftsführer, Aufsichtsrat und Wirtschaftsprüfer. Beispielsweise ist gemäß § 289 Abs. 1 HGB der Lagebericht um einen Bericht zu ergänzen, in dem Aussagen über die Risiken der künftigen Entwicklung der Gesellschaft zu treffen sind.

 

Dabei muss dieser Lagebericht gemäß § 317 Abs. 2 HGB daraufhin geprüft werden, ob die dort beschriebenen Risiken auch den Ergebnissen der Prüfung des Wirtschaftsprüfers entsprechen und zutreffend dargestellt wurden. Der § 91 Abs. 2 AktG regelt darüber hinaus, dass der Vorstand „geeignete Maßnahmen“ zu treffen hat, „damit den Fortbestand der Gesellschaft gefährdende Entwicklungen früh erkannt werden.“

 

Risiken, die die Vermögens-, Ertrags- oder Finanzlage des Unternehmens beinträchtigen müssen frühzeitig erkannt werden. Ein Risikomanagementsystem ist also auch ein System der Früherkennung.

Die Gesetzesänderungen haben somit die allgemeine Leitungsaufgabe des Vorstandes gemäß § 76 Abs. 1 AktG noch verstärkt und die Sorgfaltspflicht des Vorstandes gemäß § 93 Abs. 1 Satz 1 AktG konkretisiert. Die Verpflichtung des Vorstandes für ein angemessenes Risikomanagement und für eine angemessene interne Revision zu sorgen, soll damit verdeutlicht werden.

 

Wie der Gesetzgeber in seinen bisherigen Begründungen dieser Gesetzesänderungen erläutert, sollen diese aktienrechtlichen Regelungen auch für den Pflichtenrahmen der Geschäftsführer von Gesellschaften mit einer anderen Rechtsform gelten. Je nach Größe und Komplexität des Gesellschaft können die Bestimmungen des KonTraG auch für GmbHs und größere Personengesellschaften gelten.

 

 

Dies gilt vor allem im Hinblick auf das neu verabschiedete Kapitalgesellschaften- und Co. Richtliniengesetz (KapCoRiLiG), welches den Kreis der prüfungspflichtigen Unternehmen erweitert hat.

 

 

Implementierung eines Risikomanagementsystems

 

Selbstverständlich sind die Anforderungen an ein Risikomanagementsystem bei mittelständischen Unternehmen ganz andere als die bei prüfungspflichtigen Gesellschaften. Trotzdem gleicht sich der Prozess der Einführung – auch wenn diese weitaus einfacher und somit kostengünstiger gestaltet werden kann.

 

Ein funktionierendes Risikomanagement als Ausgangsbasis für die Erarbeitung eines guten Ratings sollte an die Bedürfnisse und die Organisation des Unternehmens angepasst sein. Es sollte vermieden werden, das operative Geschäft zu belasten und es sollte so wenig wie möglich zusätzlichen Verwaltungsaufwand generieren.

 

Sicherlich ist eine Implementierung eines Risikomanagement ein Kostenfaktor. Dieser kann aber im voraus eingeschätzt werden. Bei Einschaltung eines Beraters empfiehlt es sich, eine Kurzprüfung (sog. „CheckUp“) durchzuführen.

Das Ergebnis dieser Prüfung ist ein genauer Kosten- und Projektplan, mit dem sowohl der Kunde als auch der Berater einen genauen Überblick der notwendigen Tätigkeiten erhält. Es ist für beide Parteien eine faire Möglichkeit, sich über den Aufwand und den Nutzen klar zu werden.

 

In der Regel erfolgt die Implementierung eines Risikomanagementsystems in mehreren Schritten:

 

Zuerst werden die Unternehmensstrukturen und die spezifischen Risiken z.B. innerhalb der Organisation, der Verwaltung, den Finanzen, der Branche etc. erfasst. Die erfolgt sowohl durch Interviews mit Schlüsselfiguren im Unternehmen als auch durch die Prüfung von Unterlagen.

 

Sind diese Risiken erfasst und kategorisiert worden, kann die Infrastruktur des Systems erarbeitet und implementiert werden. Das bedeutet konkret, dass das Risikoberichtswesen einzurichten und die Verantwortlichen im Unternehmen zu benennen sind. Auch hier gilt es die Lösung möglichst schmal zu halten, d.h. möglichst das bestehende Berichtswesen zu nutzen und ggf. zu ergänzen.

 

Sind die Verantwortlichen benannt, so sind diesen einfache Möglichkeiten zu übergeben, Risiken zu erfassen. Dies können Excel-Tools sein, bei größeren Unternehmen kann aber auch die Implementierung einer Software Sinn machen.

Jeder Verantwortliche ist nun dafür zuständig, den ihm zugeordneten Risikobereich (z.B. Personalrisiken) zu überwachen und in einem festgelegten Turnus zu berichten.

 

Die Unternehmensführung erhält somit zeitnah Informationen über die Entwicklung der einzelnen Risiken, die darüber hinaus auch bewertet sind.

Gerade die Bewertung von Risiken ist ein nicht zu unterschätzendes Problem, denn viele Risiken lassen sich nicht in Geldeinheiten ausdrücken.

 

 

 

Fremdwährungsrisiken und/oder zweifelhafte Forderungen können sicherlich in Geld bewertet werden, wobei jedoch Aspekte wie Produktqualität und Mitarbeitermoral schwerer zu quantifizieren sind.

 

Ein Risikomanagementsystem sollte also so flexibel sein, dass es der Unternehmensführung sowohl über „harte“ als auch „weiche“ Faktoren Auskunft erteilt.

 

Sind die Risiken bekannt, z.B. Abwanderungsgefahr von Schlüsselkunden, können frühzeitig Maßnahmen getroffen werden, die diese Risiken vermindern. Auch kann die Transparenz von Risiken das Ausnutzen von Chancen erleichtern, denn ein Risikomanagementsystem sollte auch die Basis eines ganzeinheitlichen Wertschöpfungs- und Wertsteigerungssystems sein.

 

 

Nutzen eines Risikomanagementsystems

 

Gerade durch die Diskussionen um die Nachfolgeregelung im Mittelstand hat letztgenannter Aspekt zunehmend an Bedeutung gewonnen.

Geschäftsführende Hauptgesellschafter, die sich nach langen Jahren erfolgreicher Arbeit nun zur Ruhe setzen, möchten nicht völlig aus ihrem Betrieb ausscheiden. Sie erwarten auch weiterhin Informationen über den Geschäftsverlauf und sind als Gesellschafter natürlich auch an der finanziellen Entwicklung interessiert.

 

Ein Risikomanagementsystem bietet diesen Gesellschaftern die Möglichkeit, sich durch den Nachfolger oder die neue Unternehmensführung regelmäßig über Risiken und Chancen und die Entwicklung informieren zu lassen.

 

Aber nicht nur Gesellschafter haben Interesse, an solch einer Informationsbasis. Wie oben bereits erwähnt, sind auch Banken bereits dabei, sehr viel schärfere Kriterien bei der Kreditvergabe einzuführen. Zwar werden die Bestimmungen von Basel II voraussichtlich erst 2005 in Kraft treten, jedoch müssen die dann eingeführten Ratings bereits auf Vergangenheitswerten von 3 Jahren basieren.

 

Dies bedeutet konkret, dass Banken bereits ab 2002 ihre Kunden intern bewerten und Daten über die Geschäftsentwicklung und die Finanzlage aufzeichnen. Es werden in Zukunft sehr viel transparentere und genauere Unterlagen von Unternehmen erwartet und vor allem müssen diese zügig geliefert werden können. Die Banken wollen nun eine klare Kommunikation der Risiken und Chancen, welche sie dann in ein Rating umwandelt, und genau dieses kann durch ein Risikomanagement beeinflusst werden.

 

Der Nutzen eines Risikomanagements ist also eine bessere Planungs- und Steuerungsmöglichkeit, eine bessere Kontrolle und bei guter Vorbereitung ein besseres Rating und somit günstigere Konditionen bei der Bank. Es kann also ein direkter positiver monetärer Erfolg aus der Einführung eines Risikomanagementsystems resultieren.

 

Risikomanagement ist demnach kein kostspieliger Hygienefaktor. Es kann der Beginn einer nachhaltigen Wertsteigerungsstrategie des Unternehmens werden.

 

 

 

 

ConPAIR AG

 

Die Conpair AG ist ein auf den Bereich Unternehmensfinanzierung und Wachstum spezialisiertes Beratungsunternehmen. Die Fokussierung des Unternehmens auf das mittelständische Segment ermöglicht ein maximales Verständnis der Probleme kleiner und mittelständischer Unternehmen und gewährleistet individuelle und schlanke Lösungswege Lösungswege.

 

Ansprechpartner:

 

Patrick Marous

Head of Corporate &

Business Development

 

Rüttenscheider Str. 97-113

45130 Essen

 

marous@conpair.de

 

 

www.conpair.de

 

 

(C) Recklies Management Project GmbH