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Die Ermittlung des Zinsüberschusses und die Marktzinsmethode im Überblick

 

Von Oliver Recklies

 

Die Konzeption der Ermittlung von Konditionsbeitrag und Strukturbeitrag. 1

Die Marktzinsmethode als Barwertkalkül2

 

Die Konzeption der Ermittlung von Konditionsbeitrag und Strukturbeitrag

Das grundlegende Modell der Ermittlung von Konditions- und Strukturbeiträgen ist die Marktzinsmethode. Als Ziel der Marktzinsmethode wird angeführt, die Zusammensetzung des Zinsergebnisses verursachungsgerecht zu kalkulieren und dabei Entscheidungen auf dezentraler

 

 Ebene zu ermöglichen[1]. Dabei geht dieses Kalkulationsverfahren vom Opportunitätsprinzip aus.

Die traditionellen Verfahren der Margenkalkulation (Pool- und Schichtenbilanz-Methode) versuchen die einzelnen Aktiv- und Passivgeschäfte mit den (Durchschnitts)-Zinssätzen der jeweils gegenüberliegenden Bilanzseite zu bewerten. Aufgrund der sachlichen und zeitlichen Durchschnittsbildung der Kalkulationsgrößen, der Verwendung von vergangenheitsorientierten Daten und speziell der fehlenden Fähigkeit, grenznutzenorientierte Aussagen über die Vorteilhaftigkeit eines Geschäftes ableiten zu können, eignen sich diese Verfahren nicht für ein entscheidungsorientiertes Zinsverrechnungskonzept.

Bei der Marktzinsmethode hingegen wird nach Bewertungsmaßstäben der gleichen Bilanzseite wie das betroffene Geschäft gesucht. Dabei wird das Opportunitätsprinzip umgesetzt. Als Maßstab für die Bewertung von Kundengeschäften wird der Mehrertrag eines alternativ möglichen Geschäftes am Geld- und Kapitalmarkt herangezogen. Die Rendite bzw. der Kostensatz des möglichen qualitätsgleichen Geschäftes am Interbankenmarkt stellt dabei den Vergleichsmaßstab dar. Durch die Wahl eines objektiven externen Bewertungsmaßstabes wird erreicht, dass die schwierige Verknüpfung der beiden Bilanzseiten bei den traditionellen Verfahren überwunden wird. Unter Qualitätsgleichheit ist zu verstehen, dass sich Volumen, Laufzeit und Zinsanpassungscharakteristika beim Kunden- und Interbankengeschäft entsprechen.

 

Voraussetzung ist das Vorhandensein von vergleichbaren Alternativgeschäften, deren Bedingungen von den einzelnen Entscheidungsträgern der Bank nicht manipuliert werden können. Dafür eignet sich aus der Sicht der Bank der externe Geld- und Kapitalmarkt. Jedes Kundengeschäft wird mit einem möglichen Geschäfts auf dem Geld- und Kapitalmarkt verglichen, so dass eine kalkulatorische Trennung von Aktiv- und Passivseite erfolgen kann. Nach dem Opportunitätsprinzip folgt hieraus die Entscheidungsregel, dass für Kundenkredite als Opportunität der Anlagezinssatz (Geldsatz) und für Kundeneinlagen der Geldaufnahmezinssatz (Briefsatz) gewählt wird[2]. Unter der Annahme der vorhandenen Liquidität verdrängt jedes Kundenkreditgeschäft eine ansonsten mögliche Alternativanlage der Mittel in Interbankengeld oder Wertpapieren. Dem gegenüber gilt bei vorhandenen Anlagemöglichkeiten, dass die Kundeneinlage die ansonsten erforderliche Aufnahme von Mittel im Interbankenbereich oder über Schuldverschreibungen ersetzt. Es wird erreicht, dass jedes Aktiv- und Passivgeschäft sich vollkommen ohne Bezug zur gegenüberliegenden Bilanzseite beurteilen lässt.

 

Unter Beachtung des Opportunitätsprinzips wird die Bruttozinsspanne in den gesamten Konditionsbeitrag und den Strukturbeitrag (Fristentransformationsbeitrag) aufgespaltet. Die dabei auftretenden drei Erfolgsbestandteile ergeben sich jeweils aus der Aggregation der einzelnen zu kalkulierenden Zinsgeschäfte. Das Zustandekommen dieser und der Inhalt kann im Rahmen der Betrachtung der einzelnen Geschäfte wie folgt erläutert werden[3]:

·         der aktivische Konditionsbeitrag entsteht aus der Differenz der Zinserlöse des benutzten Kundengeschäfts und der kalkulatorischen Zinskosten der  durch das Kundengeschäft als verdrängt geltenden alternativen Anlage am Geld- und Kapitalmarkt

·         der passivische Konditionsbeitrag ergibt sich aus dem Unterschied der Zinskosten und der kalkulatorischen Zinserlöse der annahmegemäß bei vorhandenen Anlagealternativen als vermieden geltenden Refinanzierungsmaßnahmen am Geld- und Kapitalmarkt

 

Im Rahmen dieses Konzeptes besteht der Anspruch nur qualitätsgleiche Kunden- und Geld- und Kapitalmarktgeschäfte miteinander zu vergleichen. Dies führt dazu, dass bei den i.d.R. vorliegenden Fristenkongruenzen zwischen dem Aktiv- und Passivgeschäft der Bank ein Resterfolg übrigbleibt. Dieser Teil ist der Fristentransformation zuzuschreiben und zeigt eine weitere Erfolgsquelle, die von den traditionellen Verfahren bislang nicht beachtet wurde, die Fristentransformation. Sie ist eine Erfolgsquelle, die selbständig steuerbar ist und über das Kundengeschäft hinausgeht. Diese Differenz zwischen dem Tagesgeldsatz und dem jeweils bei der Kalkulation des Einzelgeschäftes verwendeten Geld- und Kapitalmarktzinssatzes wird auch als Strukturbeitrag bezeichnet und stellt den dritten Erfolgsbestandteil dar. Er ist der Beitrag, den das Kreditinstitut auch ohne Abschluss von Kundengeschäften erzielen könnte, wenn bloße Fristentransformation am Geld- und Kapitalmarkt betrieben würde[4].

 

 

Die Marktzinsmethode als Barwertkalkül

Mit Hilfe der Einzelgeschäftskalkulation können für jedes Geschäft die periodenbezogenen Konditionsbeiträge und die Konditionsmargen kalkuliert werden. Eine richtige Beurteilung der wirtschaftlichen Ertragskraft ist nicht durch den Vergleich der Vorteilhaftigkeit von Geschäften aufgrund ihrer Konditionsmarge möglich. Bei einem Vergleich von einem Kundenkredit mit einer Laufzeit von 5 Jahren und einem mit einer Laufzeit von 1 Jahr sowie einer Marge von 1 % würde der fünfjährige Kundenkredit unter Ertragsgesichtspunkten vorteilhafter erscheinen, da die Marge fünfmal anfällt und somit für die Bank über die Laufzeit von 5 Jahren insgesamt eine Konditionsbeitrag von DM 5.000 erwirtschaftet wird. Im Vergleich dazu erwirtschaftet der Kredit mit der Laufzeit von 1 Jahr nur einen einmaligen Konditionsbeitrag von DM 1.000. Die periodischen Konditionsbeiträge bilden bei länger laufenden Neugeschäften die Akquisitionsleistung der Marktbereiche in den entsprechenden Periode nicht richtig ab.

Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass ein periodenbezogener Ausweis der Konditionsbeiträge dazu führt, dass das Periodenergebnis nicht nur die Daten des aktuellen Neugeschäftes enthält, sondern auch bzw. ganz besonders durch die in der Vergangenheit abgeschlossenen Geschäfte geprägt wird, wenn deren Laufzeit noch in die aktuelle Periode hinein reicht. Dies wird dazu führen, positive oder negative Tendenzen beim Abschluss von Neugeschäften das Ergebnis der Marktbereiche nicht so deutlich beeinflussen, da diese ggf. durch die Konditionsbeiträge des Altgeschäftes überlagert werden. Dies ist daher problematisch, da dass Vertriebsergebnis der Marktbereiche ausschließlich die aktuelle Akquisitionsleistung darstellen sollte und nicht durch die guten oder schlechten Ergebnisse der Vergangenheit beeinflusst werden sollte.

Um die aktuellen Akquisitionsleistungen der Marktbereiche, d.h. das Neugeschäft zu steuern, bietet sich der Ausweis der periodenbezogenen Konditionsbeiträge als Barwerte an. Nur auf diesem Wege ist es möglich, alle mit einem Geschäft verbundenen Konditionsbeiträge bereits im Zeitpunkt des Geschäftsabschlusses den Marktbereichen ergebniswirksam zuzuweisen. Damit wird eine Grundeigenschaft eines Controllingsystems sichergestellt, das steuerungsadäquate Ergebnisinformationssystem, denn nur durch die Konditionsbeitragsbarwerte ist sichergestellt, dass der handelnde Mitarbeiter die Information hat, wie viel die Bank an dem gerade abgeschlossenen Geschäft verdient.

Dabei ergeben sich Konsequenzen für den Ergebnisausweis. Statt eines periodenbezogenen Ergebnisausweises werden bei diesem Konzept nur noch die Konditionsbeitrags-Barwerte des Neugeschäftes in der betreffenden Periode ausgewiesen. Der Vergleich: Das Periodenergebnis eines beliebigen Jahres besteht aus den in diesem Jahr abgeschlossenen Neugeschäften, aber auch aus den Altgeschäften der Vorjahre. Dem gegenüber beinhaltet das Neugeschäftsergebnis des Jahres X nur die Geschäfte, die in diesem Jahr akquiriert und neu abgeschlossen werden, wobei diese Geschäfte in ihrer Ergebniswirkung über das Jahr X hinausgehen können.

 

© Oliver Recklies, 1998



[1] Wimmer (1993), S. 96

[2] Schierenbeck (1997), S. 122

[3] vgl. zum Folgenden: v.Schimmelmann/Hille, 1984

[4] Wimmer (1993), S. 97