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Jedes dritte Familienunternehmen befürchtet Wettbewerbsnachteile durch
Publizitätspflicht
Firmen fühlen sich ausspioniert / Jedes zwölfte Unternehmen will lieber
Ordnungsgeld zahlen als Abschlussdaten veröffentlichen / Viel Phantasie bei
Umgehungsstrategien
Ab 2008 haben deutsche Firmen mit empfindlichen Geldbußen zu rechnen, wenn sie
ihren Publizitätspflichten nicht nachkommen. Doch: Deutsche Familienunternehmen
stehen der Pflicht zur Veröffentlichung von Bilanz- oder Ertragsinformationen im
zentralen elektronischen Unternehmensregister sehr skeptisch gegenüber. Ihr
häufigster Einwand laut Umfrage für PricewaterhouseCoopers (PwC): Die erzwungene
Transparenz im Verein mit dem unkontrollierten Zugriff auf die Registerdaten
verschlechtere die Wettbewerbssituation der betroffenen Firmen. Die öffentlich
einzusehenden Informationen ermöglichten es der Konkurrenz, die Unternehmen zu
"sezieren" oder gar "auszuspionieren" - man fühle sich in ungewohntem Maße
"gläsern". Derartige Befürchtungen äußerte jeder Dritte von 118 befragten
Eigentümern und Top-Managern aus Familienunternehmen.
Professor Norbert Winkeljohann, Mitglied des Vorstands und Leiter des Bereichs
Mittelstand von PwC, sieht solche Vorbehalte in der Praxis bestätigt. Bis zum
Geschäftsjahr 2005 waren die Firmeninformationen nur auf Antrag zur Verfügung
gestellt worden. "Dabei zeigte die Erfahrung, dass Antragsteller überwiegend
Kunden und Wettbewerber waren und nicht die Gläubiger, deren Schutz die
Publizitätspflicht ursprünglich dienen sollte. Die Veröffentlichung der
vertraulichen Unternehmensdaten hilft damit offensichtlich weniger dem
Gläubiger, sondern führt zu einer Beeinflussung des Wettbewerbs", unterstreicht
Winkeljohann. Sein Fazit: "Die Publizitätspflicht schadet vor allem solchen
Familienunternehmen, die in starkem nationalen oder internationalen Wettbewerb
stehen."
Unkalkulierbare Risiken für Familienunternehmen
Nicht nur der Blick auf die Konkurrenz bereitet Sorge. Jeder zehnte der
Befragten macht geltend, dass die Kalkulation (zum Beispiel für den Kunden)
durchschaubar wird mit der Folge, dass Margendruck entsteht. Dass aus den
Abschlussdaten die Firmenstrategie abzulesen sein könnte, befürchten 8 Prozent,
allerdings mit einem deutlichen Schwerpunkt bei den kleineren Unternehmen.
Ebenfalls 8 Prozent sehen die Gefahr, dass Neid und Gerede entstehen oder im
Extremfall sogar Familienmitglieder entführt werden könnten. Ähnlich gelagert
ist die Besorgnis von 7 Prozent der Befragten, Rückschlüsse auf die persönliche
Vermögenssituation könnten möglich sein oder die Privatsphäre verletzt werden.
Nur jedes achte Unternehmen ist völlig sorglos - es sieht sich nicht von der
Publizitätspflicht betroffen.
Die Umfrage zeigt, dass die genannten potenziellen Bedrohungen von den
Familienunternehme(r)n als sehr real eingeschätzt werden. Immerhin meinen zwei
Drittel der Befragten, dass andere Personen oder Firmen bereits auf ihre
Unternehmensdaten zugegriffen haben. Und ebenfalls zwei von drei sind der
Ansicht, dass die Publizitätspflicht, die vom kommenden Jahr an sehr viel
rigider durchgesetzt werden soll, ihrem Unternehmen Nachteile bringt.
Verweigerung kann teuer werden
Rund 8 Prozent der Unternehmen erklären klipp und klar, dass sie grundsätzlich
lieber ein Ordnungsgeld zahlen als ihre Daten pflichtgemäß im neuen
elektronischen Bundesanzeiger zu veröffentlichen. Eine solche Verweigerung war
bisher noch vergleichsweise risikolos, weil es keine Institution gab, die die
Einhaltung des Gesetzes systematisch überwacht hätte. Doch vom Beginn des
kommenden Jahres an soll das Anfang 2007 gegründete Bundesamt für Justiz die
Publizitätspflicht rigoros durchsetzen - mit Ordnungsgeldern bis zu 25.000 Euro,
die in der selben Sache bis zu acht Mal jährlich erhoben werden können.
Insgesamt ist freilich Gesetzestreue Trumpf: 87 Prozent der betroffenen
Unternehmen wollen lieber fristgerecht publizieren.
Weniger riskant als die Verweigerung, aber durchaus aufwendig, sind
Umgehungs-Strategien. Um der Publizitätspflicht zu entgehen, haben schon 9
Prozent der befragten Unternehmen eine Umstrukturierung vorgenommen, weitere 5
Prozent planen eine solche Maßnahme, und 8 Prozent sind noch unschlüssig. Das
Spektrum der Maßnahmen reichte bisher von der Änderung der Rechtsform über die
Betriebsaufspaltung und den befreienden Konzernabschluss bis hin zur Aufnahme
eines persönlich haftenden Gesellschafters. Der Schritt ins Ausland war für
keins der Familienunternehmen eine Option. Und für mehr als drei Viertel der
Unternehmen kommt eine Umstrukturierung nicht in Frage.
Auch eigene Neugierde ist ein Faktor
Wenn auch die Nachteile der Pflichtveröffentlichung klar im Vordergrund aller
Einschätzungen stehen, so erkennt doch ein Teil der befragten Manager auch
Vorteile. Jeder zweite sieht einen positiven Aspekt. Das häufigste Argument für
die Abschlusspublizität bestätigt zugleich die Skepsis der Mehrheit: 28 Prozent
der Befragten finden Gefallen daran, selbst Einblick in die Daten von
Wettbewerbern nehmen zu können. 15 Prozent empfinden die größere Transparenz als
generell vorteilhaft für alle Marktbeteiligten, und 12 Prozent begrüßen, dass
die bessere Möglichkeit, Unternehmen von außen zu beurteilen, zu einem größeren
Vertrauen führen könnte. Dem letzten Argument steht allerdings die Befürchtung
von 30 Prozent der Unternehmenslenker gegenüber, dass der Blick auf die
Unternehmensdaten zu falschen Schlüssen und zu Fehlbewertungen führen könnte.
Insgesamt fällt auf, dass familienfremde Manager das Problem der
Pflicht-Publizität deutlich gelassener sehen als die geschäftsführenden
Familienmitglieder. So entdeckten nur 44 Prozent der Familienmitglieder
überhaupt Vorteile des Verfahrens - bei den Familienfremden waren es 55 Prozent.
Umgekehrt sahen 74 Prozent der Familienmitglieder auf Anhieb Nachteile, während
nur 62 Prozent der Familienfremden spontan einzelne Nachteile nennen konnten.
Obwohl sich zwei Drittel der befragten Unternehmen in internationalen Märkten
bewegen, blieb ein Punkt unkritisiert: dass die Publizitätspflicht nicht ins
globale Umfeld passt. Prof. Winkeljohann: "Die Registerpublizität für
mittelständische Unternehmen ist in Europa einzigartig. In den USA sind
beispielsweise nur börsennotierte oder kapitalmarktorientierte Unternehmen
publizitätspflichtig."
Quelle: Pressemitteilung der PwC |