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Pressemitteilung - Pressemitteilung im Managementportal

 

 

Ämter wollen bis Ende 2009 flächendeckend per E-Mail erreichbar sein

Wer umziehen will, seinen Pkw neu zulässt oder ein Gewerbe anmeldet, kann die nötigen Formulare bis Ende 2009 in ganz Deutschland auch elektronisch einreichen. Bislang zählt dieser Service nur in großen und mittleren Städten und Gemeinden zum Standard. 88 Prozent der Kommunen wollen vor allem per E-Mail für Bürger und Unternehmen erreichbar sein. Nahezu jede Kommunalverwaltung erweitert darüber hinaus die Informationspalette für Bürger und Unternehmen. Online-Transaktionen, wie beispielsweise das Bezahlen von Gebühren, werden ebenfalls online möglich sein. Dies sind die Ergebnisse der Studie Branchenkompass Public Services 2007 von Steria Mummert Consulting in Zusammenarbeit mit dem F.A.Z.-Institut.

Mit den geplanten E-Government-Aktivitäten gehen die die deutschen Behörden sogar weiter, als sie eigentlich dazu aus Brüssel verpflichtet sind. So sieht die EU-Dienstleistungsrichtlinie nur vor, dass Unternehmen sämtliche Verwaltungsangelegenheiten zur Aufnahme einer Dienstleistungstätigkeit bis Ende 2009 EU-weit aus der Ferne und elektronisch abwickeln können. Beispielsweise soll die Kommunikation per E-Mail und über Internetportale Unternehmen einen Großteil der Besuche und Anrufe bei Behörden ersparen. Daneben sollen elektronische Kommunikationswege Privatpersonen zur Verfügung stehen. Dies betrifft vor allem das Einwohnermeldewesen sowie das Übermitteln von Verwaltungs- und Steuerformularen, so die befragten Entscheider. Rund jede vierte Kommune plant hierfür, ihre Verwaltungsprozesse entsprechend anzupassen. Beispielsweise können Bürger ihren Reisepass oder Personalausweis per E-Mail beantragen, Dokumente einreichen und die anfallenden Gebühren via Online-Banking überweisen.

Jede vierte Kommune, die das eigene Angebot an E-Government-Leistungen ausbauen will, möchte dabei grundsätzlich auf den Zwang zur elektronischen Signatur verzichten. Dies erleichtert die Nutzung für Bürger und Unternehmen erheblich, da die Anschaffung zusätzlicher Hardware entfällt. Ein Teil der Kommunen plant darüber hinaus, weitere Serviceangebote per E-Mail zur Verfügung zu stellen. Hierzu gehören unter anderem allgemeine Bürgerdienste, beispielsweise das Beantragen von Beglaubigungen oder Führungszeugnissen. Auch Gewerbe- und Kfz-Anmeldungen, Antragsverfahren im Bauwesen sowie Vorgänge rund um die Abfallwirtschaft sollen künftig in mehr Städten als bislang per E-Mail möglich sein.

Eine große Herausforderung für die Kommunen ist das Bearbeiten von Anfragen sowie das Bereitstellen von Informationen für Bürger und Unternehmen aus anderen Mitgliedstaaten. Sieben von zehn befragten Kommunen wollen hierfür ihren Internetbesuchern ein mehrsprachiges Portal anbieten. Eine knappe Mehrheit der Städte und Gemeinden plant, Neubürgern und neu angesiedelten Unternehmen bei Verwaltungsangelegenheiten so genannte Fall-Manager zur Seite zu stellen. Sie erleichtern ihnen die Behördengänge oder sollen sie, sofern möglich, komplett abnehmen. Auf Call-Center für telefonische Verwaltungsanfragen wollen die meisten Städte und Gemeinden allerdings verzichten. Nur 38 Prozent beziehen Call-Center in ihre E-Government-Planung ein.

Hintergrundinformationen
Für den Branchenkompass Public Services 2007 informierten im Juni und Juli 2007 100 Top-Entscheider deutscher Groß- und Mittelstädte im Rahmen einer Befragung zu Maßnahmen und Strategien ihrer Kommunalverwaltungen in Bezug auf die EU-Dienstleistungsrichtlinie. Die Befragten sind in ihren Kommunen für die Umsetzung der Richtlinie verantwortlich. Die Marktforschungsgesellschaft forsa führte die Erhebung in Telefoninterviews durch. Daneben wurden Entscheider in den Landesregierungen mehrerer Länder telefonisch zur Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie interviewt.

EU-Dienstleistungsrichtlinie
Die EU-Dienstleistungsrichtlinie behandelt im Kern die Niederlassungsfreiheit von Dienstleistungsanbietern im gesamten Gebiet der Europäischen Union. Zur Vereinfachung der Freizügigkeit sind verschiedene Instrumente vorgesehen, um Ausländerdiskriminierung zu vermeiden und Verwaltungsprozesse zu vereinfachen. Hierzu gehört die Einrichtung eines einheitlichen Ansprechpartners, der für den Niederlassungswilligen alle Verwaltungsakte bündeln soll. Hier können Bundes-, staatliche, kommunale und berufsständische Zuständigkeiten betroffen sein. Zudem sollen die notwendigen Verwaltungsprozesse elektronisiert und auch aus der Ferne bedienbar sein. Mehrsprachigkeit der Verwaltungen ist eine weitere Forderung. Die Dienstleistungsrichtlinie befindet sich derzeit in der Bearbeitung beim Bundesinnen- und Bundeswirtschaftsministerium, um die notwendigen Gesetze und Richtlinien vorzubereiten.

 

11. Dezember 2007
Quelle: Presseinformation der Steria Mummert Consulting

 

 

   

 
 

 

 

 

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Stand: 13. Dezember 2014