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Ämter wollen bis Ende 2009 flächendeckend per E-Mail erreichbar sein
Wer umziehen will, seinen Pkw neu zulässt oder ein Gewerbe anmeldet, kann die
nötigen Formulare bis Ende 2009 in ganz Deutschland auch elektronisch
einreichen. Bislang zählt dieser Service nur in großen und mittleren Städten und
Gemeinden zum Standard. 88 Prozent der Kommunen wollen vor allem per E-Mail für
Bürger und Unternehmen erreichbar sein. Nahezu jede Kommunalverwaltung erweitert
darüber hinaus die Informationspalette für Bürger und Unternehmen.
Online-Transaktionen, wie beispielsweise das Bezahlen von Gebühren, werden
ebenfalls online möglich sein. Dies sind die Ergebnisse der Studie
Branchenkompass Public Services 2007 von Steria Mummert Consulting in
Zusammenarbeit mit dem F.A.Z.-Institut.
Mit den geplanten E-Government-Aktivitäten gehen die die deutschen Behörden
sogar weiter, als sie eigentlich dazu aus Brüssel verpflichtet sind. So sieht
die EU-Dienstleistungsrichtlinie nur vor, dass Unternehmen sämtliche
Verwaltungsangelegenheiten zur Aufnahme einer Dienstleistungstätigkeit bis Ende
2009 EU-weit aus der Ferne und elektronisch abwickeln können. Beispielsweise
soll die Kommunikation per E-Mail und über Internetportale Unternehmen einen
Großteil der Besuche und Anrufe bei Behörden ersparen. Daneben sollen
elektronische Kommunikationswege Privatpersonen zur Verfügung stehen. Dies
betrifft vor allem das Einwohnermeldewesen sowie das Übermitteln von
Verwaltungs- und Steuerformularen, so die befragten Entscheider. Rund jede
vierte Kommune plant hierfür, ihre Verwaltungsprozesse entsprechend anzupassen.
Beispielsweise können Bürger ihren Reisepass oder Personalausweis per E-Mail
beantragen, Dokumente einreichen und die anfallenden Gebühren via Online-Banking
überweisen.
Jede vierte Kommune, die das eigene Angebot an E-Government-Leistungen
ausbauen will, möchte dabei grundsätzlich auf den Zwang zur elektronischen
Signatur verzichten. Dies erleichtert die Nutzung für Bürger und Unternehmen
erheblich, da die Anschaffung zusätzlicher Hardware entfällt. Ein Teil der
Kommunen plant darüber hinaus, weitere Serviceangebote per E-Mail zur Verfügung
zu stellen. Hierzu gehören unter anderem allgemeine Bürgerdienste,
beispielsweise das Beantragen von Beglaubigungen oder Führungszeugnissen. Auch
Gewerbe- und Kfz-Anmeldungen, Antragsverfahren im Bauwesen sowie Vorgänge rund
um die Abfallwirtschaft sollen künftig in mehr Städten als bislang per E-Mail
möglich sein.
Eine große Herausforderung für die Kommunen ist das Bearbeiten von Anfragen
sowie das Bereitstellen von Informationen für Bürger und Unternehmen aus anderen
Mitgliedstaaten. Sieben von zehn befragten Kommunen wollen hierfür ihren
Internetbesuchern ein mehrsprachiges Portal anbieten. Eine knappe Mehrheit der
Städte und Gemeinden plant, Neubürgern und neu angesiedelten Unternehmen bei
Verwaltungsangelegenheiten so genannte Fall-Manager zur Seite zu stellen. Sie
erleichtern ihnen die Behördengänge oder sollen sie, sofern möglich, komplett
abnehmen. Auf Call-Center für telefonische Verwaltungsanfragen wollen die
meisten Städte und Gemeinden allerdings verzichten. Nur 38 Prozent beziehen
Call-Center in ihre E-Government-Planung ein.
Hintergrundinformationen
Für den Branchenkompass Public Services 2007 informierten im Juni und Juli 2007
100 Top-Entscheider deutscher Groß- und Mittelstädte im Rahmen einer Befragung
zu Maßnahmen und Strategien ihrer Kommunalverwaltungen in Bezug auf die
EU-Dienstleistungsrichtlinie. Die Befragten sind in ihren Kommunen für die
Umsetzung der Richtlinie verantwortlich. Die Marktforschungsgesellschaft forsa
führte die Erhebung in Telefoninterviews durch. Daneben wurden Entscheider in
den Landesregierungen mehrerer Länder telefonisch zur Umsetzung der
EU-Dienstleistungsrichtlinie interviewt.
EU-Dienstleistungsrichtlinie
Die EU-Dienstleistungsrichtlinie behandelt im Kern die Niederlassungsfreiheit
von Dienstleistungsanbietern im gesamten Gebiet der Europäischen Union. Zur
Vereinfachung der Freizügigkeit sind verschiedene Instrumente vorgesehen, um
Ausländerdiskriminierung zu vermeiden und Verwaltungsprozesse zu vereinfachen.
Hierzu gehört die Einrichtung eines einheitlichen Ansprechpartners, der für den
Niederlassungswilligen alle Verwaltungsakte bündeln soll. Hier können Bundes-,
staatliche, kommunale und berufsständische Zuständigkeiten betroffen sein. Zudem
sollen die notwendigen Verwaltungsprozesse elektronisiert und auch aus der Ferne
bedienbar sein. Mehrsprachigkeit der Verwaltungen ist eine weitere Forderung.
Die Dienstleistungsrichtlinie befindet sich derzeit in der Bearbeitung beim
Bundesinnen- und Bundeswirtschaftsministerium, um die notwendigen Gesetze und
Richtlinien vorzubereiten.
11. Dezember 2007
Quelle: Presseinformation der Steria Mummert Consulting
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