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Steuerstrategien 2008 - So handeln Firmenchefs steueroptimal
Zum Aufatmen bleibt keine Zeit. In 2008 treten für die Wirtschaft einige lang
ersehnte Reformen in Kraft. Vieles wird scheinbar einfacher, doch tatsächlich
noch komplizierter. "Eine übergreifende Betrachtung steuerlicher Fragen unter
Berücksichtigung von rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Aspekten wird
immer wichtiger", weiß DHPG-Rechtsanwalt Dr. Andreas Rohde. Nur so lassen sich
Sachverhalte vorteilhaft gestalten und Nachteile vermeiden.
Die Regelungsdichte steigt, doch auf Planungssicherheit in steuerlichen Fragen
warten deutsche Firmen auch in 2008 vergeblich. Viele Neuerungen treten
vergleichsweise plötzlich und oft rückwirkend in Kraft. Dies erschwert
vorausschauendes unternehmerisches Handeln und beeinträchtigt die
Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes Deutschland. Viele Firmenchefs
sind unsicher, ob sie wichtige Vorhaben vorziehen oder hinauszögern sollen. So
scheinen zwar die Eckpunkte für zukünftige Betriebsübertragungen fest zu stehen,
doch noch fehlt eine gesetzliche Grundlage.
Gerade in Zeiten wandelnder Gesetze und Richtlinien ist für Unternehmen
besondere Vorsicht geboten. Dies gilt gleichermaßen für Existenzgründer wie für
mittelständische Firmen oder Konzerne. Das Management muss jetzt noch mehr
Eigeninitiative an den Tag legen und die Auswirkungen ihrer Handlungsoptionen im
Vorfeld sorgfältig prüfen. Nur so können Firmen von den Reformen wirklich
profitieren.Wo besondere Vorsicht geboten ist
Aus steuerlicher Sicht bietet das Jahr 2008 für Unternehmen Chancen und Risiken.
Viele gesetzliche Neuauflagen machen eine sorgfältige Abwägung von
Handlungsoptionen immer dringlicher. So lassen sich Vorteile sichern und erhöhte
fiskalische Belastungen vermeiden. Die DHPG-Berater empfehlen, folgende Themen
besonders zu beachten:
1. Rechtsformwahl: Für Gründer stellt sich die Frage der Rechtsformwahl in einem
neuen Licht. Mit der GmbH-Reform gewinnt die "GmbH" gegenüber der scheinbar
unkomplizierten "Limited" an Attraktivität. Die GmbH punktet etwa mit einer
Mindesteinlage von nur noch 10.000 Euro und der Option, den Verwaltungssitz im
Ausland zu betreiben. Zudem soll als Einstiegsvariante die
"Unternehmergesellschaft" nahezu ohne Kapitaleinsatz gegründet werden können.
Bei Unternehmensgründungen ist deshalb die Abwägung alternativer Rechtsformen
und die geschickte Wahl des Gründungszeitpunktes schon jetzt Pflicht.
2. Unternehmensnachfolge: Durch die Erbschaftssteuerreform ergeben sich ganz
neue Regeln für Betriebsübertragungen. Voraussichtlich ab Mai 2008 ändern sich
wesentliche Konditionen - mit weit reichenden Folgen für die Besteuerung der
Erbmasse. Bis zu 85 Prozent des Betriebvermögens können von der Erbschaftssteuer
befreit sein. Dies erfolgt jedoch nicht automatisch, sondern ist an verschiedene
Bedingungen geknüpft. Damit will der Gesetzgeber den Fortbestand des Betriebes
und der Arbeitsplätze sichern. Eine rechtzeitige und gründliche Analyse aller
rechtlichen und steuerlichen Aspekte ist bei Unternehmensnachfolgen dringend
anzuraten.
3. Internationalisierung: International agierende Firmen sind bestrebt, durch
geschicktes Verrechnen von Gewinnen und Verlusten innerhalb des
Unternehmensverbundes effektiv Steuern sparen. Hierzu ist jedoch ein umfassendes
und sorgfältiges Bilanzmanagement erforderlich, welches die in der
Unternehmenssteuerreform 2008 enthaltenen Restriktionen berücksichtigt. Die
Novellierung verschärft zudem die Aufzeichnungspflicht für Betriebe mit
Auslandsbezug. Diese sind gut beraten, ihre Preismethode umfassend und
fortlaufend zu dokumentieren. Anderenfalls drohen umfangreiche Sanktionen der
Finanzverwaltung.
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