IFRS mit Solvenztest für Ausschüttungszwecke geeignet
KPMG-Studie im Auftrag der EU-Kommission zur Kapitalerhaltung
Eine Studie von KPMG Deutschland im Auftrag der EU-Kommission zeigt, dass
IFRS-Jahresabschlüsse prinzipiell auch für Ausschüttungszwecke geeignet sind.
Allerdings kann dies in Einzelfällen zu derart hohen Ausschüttungen führen, dass
der Fortbestand des Unternehmens gefährdet ist – vor allem wegen der Verwendung
von Fair Values. Deshalb wären Sicherungsmaßnahmen erforderlich. KPMG hat
mehrere Optionen für eine Anpassung des gegenwärtigen Kapitalerhaltungssystems
in der EU ausgearbeitet. Ziel ist es, den Unternehmen die Nutzung von
IFRS-Abschlüssen zur Ausschüttungsbestimmung zu erleichtern. Die Alternativen
reichen von einer sehr begrenzten Reform, die lediglich einen Solvenztest für
die Unternehmen vorsieht und ansonsten an die Sorgfaltspflicht des Managements
appelliert bis hin zu einer Abschaffung eines gesetzlichen Mindestkapitals. Es
ist nun Angelegenheit der EU-Kommission über eine mögliche Reform des
Kapitalerhaltungssystems zu entscheiden.
KPMG-Vorstand Wienand Schruff: “Diese Studie kann als ein weiterer Baustein auf
dem Weg der Internationalisierung der Rechnungslegung für
kapitalmarktorientierte Unternehmen angesehen werden. Je weiter wir uns von
einer Verwendung des nach nationalen Rechnungslegungsvorschriften aufgestellten
Jahresabschlusses für Zwecke der Ausschüttung und Steuerbemessung entfernen, um
so leichter wird es möglich sein, eine unvoreingenommene Diskussion hinsichtlich
einer den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Abbildung von
wirtschaftlichen Transaktionen in der Rechnungslegung zu führen.”
Im Laufe des einjährigen Studienprojektes hat KPMG die bestehenden
Kapitalerhaltungssysteme in fünf EU-Staaten (Frankreich, Deutschland, Polen,
Schweden, Großbritannien) und in vier Nicht-EU-Ländern (USA, Kanada, Australien,
Neuseeland) rechtlich und wirtschaftlich analysiert. Zudem wurden weitere, in
der Fachliteratur vorgeschlagene Modelle untersucht, die eine Alternative zu dem
nach der 2. EU-Richtlinie vorgeschriebenen Modell des Kapitalerhaltungssystems
darstellen. Ergänzend wurden Gespräche mit hochrangigen Unternehmensvertretern
in aller Welt geführt und ein Fragebogen an mehr als 3.500 Unternehmen
verschickt.
Die Auswertung ergab folgende Ergebnisse:
Kosten spielen keine entscheidende Rolle bei der Beurteilung, ob ein bestimmtes
Kapitalerhaltungssystem im EU-Rahmen demjenigen in Nicht-EU-Ländern vorzuziehen
ist. Die Nicht-EU Länder verlassen sich typischerweise auf zusätzliche
Solvenztests und nehmen überwiegend von einem gesetzlichen Mindestkapital
Abstand. Die eigentlichen Befolgungskosten der EU und Nicht-EU Regelungen sind
im Vergleich zu der finanziellen Gesamtsituation der in den neun Ländern
befragten Unternehmen eher marginal.
In der Fachliteratur genannte alternative Modelle bewahren viele belastende
Aspekte der Regulierung. Generell weisen diese Modelle nicht die notwendige
Detailliertheit auf, um sie aus der Kostenperspektive endgültig beurteilen zu
können.
Die IFRS-Analyse hat gezeigt, dass 17 der 27 EU-Staaten die Verwendung von
IFRS-Abschlüssen zur Bestimmung von Ausschüttungen erlauben. Acht von den 17
EU-Staaten verlangen Anpassungen der IFRS Jahresüberschüsse, um die Ausschüttung
zu bestimmen.
Hinweis: Die EU-Kommission veröffentlicht die Studie heute unter folgendem Link:
http://ec.europa.eu/internal_market/company/capital/index_de.htm
Quelle: Pressemitteilung der KPMG |