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Reform Umwandlungsgesetz - Mittelstand entdeckt neue Expansionschancen
Kleinunternehmen konkurrieren erfolgreich mit Großkonzernen. Was bislang eher
selten der Fall ist, könnte schon bald zur Normalität werden. Der Schritt in die
wirtschaftlich viel versprechende Internationalität ist längst nicht mehr nur
für große Unternehmen attraktiv. Knapp sechs Monate nach Inkrafttreten des neuen
Umwandlungsgesetzes ist das Thema im breiten Mittelstand angekommen. „Immer mehr
mittelständische Firmen prüfen grenzüberschreitende Zusammenschlüsse",
bekräftigt Rechtsanwalt Dr. Olaf Lüke, Spezialist für steuer- und
gesellschaftsrechtliche Fragen bei der DHPG.
Bislang trat der deutsche Mittelstand überwiegend mit Kooperationsvereinbarungen
in den europäischen Wettbewerb ein. Länderübergreifende Verschmelzungen blieben
kleinen und mittelständischen Betrieben in der Vergangenheit oft verwehrt.
Nationales Recht und ausländische Bestimmungen waren nur mit enormem Zeit- und
Kostenaufwand in Einklang zu bringen. Viele Mittelständler verfolgten attraktive
Expansionschancen nur mit halber Kraft oder ließen sie komplett ungenutzt.
Die neuen Regeln eröffnen jetzt speziell für deutsche Kapitalgesellschaften
wesentlich bessere Chancen, ihr Geschäft durch die Verschmelzung mit einem
internationalen Partner auszubauen und voranzutreiben. Dabei können sie ihre
schlanken Strukturen weitgehend bewahren und mit schnellen
Entscheidungsprozessen punkten. So können sich auch inhabergeführte Firmen
international gegen vermeintlich leistungsstärkere Wettbewerber behaupten.
„Operative Einheiten können leichter zusammengeführt werden und rechtssicher
unter einer Gesellschaft agieren", weiß DHPG- Rechtsanwalt Dr. Olaf Lüke. Auf
diese Weise kann der deutsche Mittelstand internationale Marktchancen wesentlich
flexibler und effizienter nutzen.
Schneller zur internationalen Firmenehe
Das reformierte Umwandlungsgesetz öffnet dem Mittelstand die Tür zur
Internationalität. Die DHPG nennt Vorteile der neuen Fusionsmöglichkeiten und
verweisen auf wichtige Punkte, die bei der Umsetzung zu klären sind:
- Partner nach Wahl: GmbHs können jetzt zum Beispiel mit der britischen „Limited
by Shares" (Ltd.), der französischen „Société A Responsabilité Limitée"
(SARL) oder der spanischen „Sociedad Limitada" (S.L.) verschmelzen. Dabei
sind Sonderregeln zum Schutz von Gläubigern und Minderheitsgesellschaftern
zu beachten.
- Gleiches Recht für alle: Für internationale Zusammenschlüsse gelten
jetzt weitgehend die gleichen Bestimmungen wie für nationale
Verschmelzungen. Den Ablauf regelt ein europaweit einheitliches
Verschmelzungsverfahren.
- Von Erfahrungen profitieren: Europaweite Reorganisationen von Konzernen
und Restrukturierungen im Rahmen von Fusionen liefern Erfahrungswerte, die
jetzt dem Mittelstand zu gute kommen. Mittelständische Firmen können alle
rechtlichen und steuerlichen Auswirkungen schon im Vorfeld umfassend
einschätzen lassen.
Kontakt:
DHPG Dr. Harzem & Partner KG,
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