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Arnie philosophiert….

… über das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

 

Arnie ist das Maskottchen von themanagement.de - ein neugieriger und manchmal etwas vorlauter Graupapagei. Deshalb macht er sich auch reichlich Gedanken zu dem, was um ihn herum geschieht. 
An dieser Stelle bekommt Arnie Gelegenheit, seine Gedanken zum Zeit- und Wirtschaftsgeschehen und zu allem, was ihn sonst noch bewegt, kundzutun.
Ein nicht ganz ernst gemeinter Blick auf die Welt aus Papageiensicht:

 

Mehr Gedanken von Arnie finden Sie hier

 

 

 

Gestern habe ich mal wieder den Stellenanzeigenteil meiner Tageszeitung durchgesehen. Nicht dass ich persönlich etwas Neues suche – aber Umfang und Inhalt des Stellenteils sind mein persönlicher

 

 Konjunkturindikator und manchmal kann man da richtig unterhaltsame Dinge lesen.

Gestern allerdings wurde ich eher nachdenklich. Es begann mit der Stellenanzeige einer Behörde. Nennen wir sie einfach Bundesbehördenamt (Name und Dienstsitz der Behörde sind dem Autor natürlich bekannt). Dieses Amt schrieb:

 

„Das Bundesbehördenamt fördert die Gleichstellung von Männern und Frauen und ist deshalb besonders an Bewerbungen von Frauen interessiert, um deren Anteil in Bereichen, in denen sie unterrepräsentiert sind, zu steigern.“

 

Wow – den Satz hat sich bestimmt ein Jurist ausgedacht. Schließlich haben wir ja jetzt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, kurz AGG. Aber ich als Papageienhahn habe nun ein Problem. An meiner Bewerbung ist das Amt also weniger interessiert? Was kann ich dafür, dass das Amt bisher zu wenig Frauen eingestellt hat? Und in welchen Bereichen genau sind Frauen denn nun unterrepräsentiert? Und warum? Wollen Frauen da vielleicht gar nicht arbeiten?

Fragen über Fragen. Ich habe daraufhin die Anzeige meiner Freundin Nicki gezeigt – einer flotten Graupapageienhenne. An ihrer Bewerbung scheint das Bundesbehördenamt ja mehr interessiert zu sein und dann bleibt der tolle Job wenigstens in der Familie. Doch Nicki fand das gar nicht witzig. Sie meint dass sie als Henne sich durch solche Aussagen erst richtig diskriminiert fühlt. Sie möchte dass sie einen Job bekommt, weil sie am besten dafür geeignet ist, nicht weil sie die richtige Art von Geschlechtsteilen mitbringt. Außerdem klingen solche Texte immer, als ob Hennen eine besonders schützenswerte Art wären – ganz niedlich, aber leider nicht clever genug, um selbst für ihr Fortkommen zu sorgen.

Nicki wollte sich einfach nicht auf diese Stelle bewerben. Ich überlege nun, ob ich mich unter Nickis Namen bewerbe. Bei uns Graupapageien sieht man nämlich nicht so einfach, ob wir Männlein oder Weiblein sind …

 

Doch es sollte noch schlimmer kommen. Die nächste Anzeige kam von einem privatwirtschaftlichen Unternehmen:

 

„… Im Hinblick auf die Regelungen des seit kurzem gültigen Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) bitten wir Sie, Ihre Bewerbung auf ein Anschreiben, Angaben zu Ihren Qualifikationen und bisherigen Tätigkeiten sowie einen diesem Gesetz entsprechenden Lebenslauf zu beschränken. „

 

Was war das denn schon wieder? Ich glaube, die diskriminieren mich wegen Unwissenheit. Was ist ein dem AGG entsprechender Lebenslauf? Mein Herrchen meinte, dass ich da vielleicht meinen Vornamen nicht reinschreiben darf und auch kein Foto einkleben sollte. Ganz sicher war er sich da aber auch nicht. Wird mich diese Firma nun trotz perfekter Eignung ablehnen, weil in meinem Lebenslauf steht, dass ich mal „Referent“ war und nicht „Referent/In“?

 

Also mir ist das alles zu umständlich. Ich werde mich da nicht bewerben.

Bin ich froh, dass ich kein Personalleiter bin. Diese armen Menschen müssen jetzt Stellenanzeigen so formulieren, dass sie dem Allgemeinen Gleichstellungsgesetz entsprechen und dass sich trotzdem noch jemand darauf bewirbt!

 

Ich gehe lieber mit Nicki eine Runde fliegen – natürlich immer schön auf gleicher Flughöhe!

 

 

Euer Arnie